Rechtsprechung
BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung rechtlichen Gehörs aufgrund mangelnder Begründung eines Verwerfungsbeschlusses
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung ohne Hauptverhandlung und ohne Begründung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 194
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7) und der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfG StraFo 2007, 370) noch daraus, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925; BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7) und der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfG StraFo 2007, 370) noch daraus, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt). - BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7) und der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfG StraFo 2007, 370) noch daraus, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt). - BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Erschöpfung des Rechtswegs bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7) und der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfG StraFo 2007, 370) noch daraus, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt).
- BGH, 09.02.2010 - 4 StR 536/09
Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig
Auch der Umstand, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat, belegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07). - BGH, 13.12.2011 - 3 StR 317/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs folgt auch nicht daraus, dass der Senatsbeschluss zu den Einwendungen der Revision keine weitere eigene Begründung enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 mwN). - BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463).
- BGH, 18.06.2008 - 1 StR 185/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist des § 356a …
Eine Begründungspflicht für diese letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidung bestand nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2007 - 2 StR 169/07 - und vom 22. August 2007 - 1 StR 233/07 -, jeweils m.w.N.). - BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
Verletzung rechtlichen Gehörs; unbegründete und verfristete Anhörungsrüge; …
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs folgt auch nicht daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 m.w.N.). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 15. Oktober 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 und vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07; BVerfG StraFo 2007, 463).